Maastricht-Verschuldung
EU-weit wurde das erlaubte Defizit für Länder und Gemeinden mit 0,3% ihres BIP festgesetzt. Durch den erheblichen Investitionsbedarf der Gemeinden haben viele Kommunen mit dieser Kennziffer Probleme.
Leasing kann hier Abhilfe schaffen: Operating-Leasingverträge erhöhen im Gegensatz zu herkömmlichen Kreditfinanzierungen nicht den öffentlichen Schuldenstand. Nur die Leasingraten gelten als Ausgaben des ordentlichen Haushalts und haben keinen direkten Einfluss auf den Verschuldungsgrad der Gemeinde. Auch bezahlte Kautionen werden bei der Berechnung des öffentlichen Defizits nicht berücksichtigt.
Gemeinden können daher Investitionsvorhaben mittels Leasing so finanzieren, dass die Einhaltung der Maastricht-Kriterien gewährleistet ist.
|