Umsatzsteuervorteil
Die Problematik ist bekannt: Wenn eine Gemeinde in ihrem Hoheitsbereich ein Gebäude errichtet, kann sie die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.
Leasinggesellschaften haben jedoch die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges. Dadurch werden die Leasingraten nur auf Basis der Nettobaukosten berechnet. Das ergibt einen Vorteil von 20% gegenüber einer Darlehensfinanzierung.
Der durch diese Umsatzsteuerersparnis erzielbare Finanzierungsvorteil gegenüber einer Kreditfinanzierung wird im folgenden Beispiel erklärt:
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